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Das Zwischenurteil des Finanzgerichts

Nach § 99 Abs. 2 FGO kann das Finanzgericht durch Zwischenurteil über eine oder mehrere [1] entscheidungserhebliche Sach- oder Rechtsfragen vorab entscheiden, wenn dies sachdienlich ist und weder der Kläger noch der Beklagte widersprechen. Entscheidungserheblich sind solche Vorfragen, ohne deren …

Grundsteuer-Änderungen in Niedersachsen

Tartanbahn

Der Niedersächsische Landtag hat eine Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes beschlossen. Gemeinden können künftig in bestimmten Ausnahmefällen die Grundsteuer ganz oder teilweise erlassen. Die Neuregelung soll unbillige Belastungen einzelner Grundstückseigentümer und gemeinnütziger Einrichtungen abfedern, ohne das Flächen-Lage-Modell der niedersächsischen Grundsteuer grundsätzlich …

Zweitwohnungsteuer auf Langeoog

Luftbild von Langeoog (Ansicht von Südwesten)

Eine Zweitwohnungsteuer kann nur auf Grundlage einer wirksamen kommunalen Satzung und einer rechtlich tragfähigen Steuerbemessung erhoben werden.

So ist aktuell die Inselgemeinde Langeoog mit ihrem Versuch gescheitert, die Aufhebung eines Zweitwohnungsteuerbescheids durch das Verwaltungsgericht Oldenburg gerichtlich überprüfen zu lassen. Das …

Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren – und die gerichtliche Streitwertfestsetzung

Bundesfinanzhof (BFH)

Das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis für eine Streitwertfestsetzung durch den Bundesfinanzhof kann fehlen, wenn die Höhe des Streitwerts für ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren bereits Gegenstand einer Entscheidung über eine Erinnerung des Beschwerdeführers gegen die Schlusskostenrechnung des Bundesfinanzhofs zu diesem Verfahren gewesen ist.

Gemäß § …

Ruhen des Verfahrens – und keine Entschädigung für überlange Verfahrensdauer

Finanzgericht Berlin-Brandenburg

Verfahrensbeteiligte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens, soweit dieses im Einverständnis der Beteiligten bis zum Abschluss eines Musterverfahrens zum Ruhen gebracht wurde.

Einen Anspruch auf Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer nach § 198 des Gerichtsverfassungsgesetzes